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Förderangebote

Neben der individuellen Förderung in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik bieten die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule zusätzlich wöchentlich kostenlosen Förderunterricht in den genannten Fächergegenständen an.


Der Förderunterricht kann vor dem Unterricht in der 0. Stunde angesetzt sein oder aber auch am Nachmittag nach dem Regelunterricht.


Grundsätzlich kann der Schüler/die Schülerin von der jeweiligen Klassenlehrkraft verpflichtet werden, den Förderunterricht zu besuchen. Auf diese Weise können große Defizite, Wissenslücken, etc. beseitigt werden. Somit hat das Kind gute Chancen, dem Regelunterricht bald wieder folgen zu können.

 

Die Aufhebung des verpflichteten FÖUs obliegt dem jeweiligen Klassenlehrer.


Der freiwillige Besuch des FÖUs ist natürlich jederzeit möglich. Oftmals hilft oft auch nur eine einzige Stunde Förderstunde und die Lerndefizite sind wieder behoben.

 

Laut § 12 SchUG (6a) sind Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schulstufe der Neuen Mittelschule verpflichtet, in den
Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache der Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf nach einer Förderung durch den unterrichtenden Lehrer festgestellt wird, auf der 7. und 8. Schulstufe dann, wenn der Schüler die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung nur mangelhaft erfüllt.

(7) Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht gemäß Abs. 6a besteht, können sich Schüler nach Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. Die Anmeldung gilt nur für den betreffenden Kurs des Förderunterrichts oder -sofern ein Kurs lehrplanmäßig nicht vorgesehen ist - für die für den betreffenden Schüler vorgesehene Dauer
des Förderunterrichts.


(8) Bei Wegfall der Förderbedürftigkeit kann sich der Schüler von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht
abmelden. Sofern nach Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht, bedarf die
Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters.  

Lese-Rechtschreibschwäche

Jugendliche, welche von einer Lese-Rechtschreibschwäche betroffen sind, bietet die Marktgemeinde Himberg in Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk eine zusätzliche Unterstützung an. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Marktgemeinde Himberg. Mit ausgewiesener Bescheinigung kann dies in allen Gegenständen berücksichtigt werden.

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